Rede am 24. Februar zur Resolution „Rechter Mord und Terror“

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

„Wir sind zutiefst beschämt, dass nach den ungeheuren Verbrechen des deutschen Faschismus rechtsextremistische Ideologie in unserem Land eine blutige Spur unvorstellbarer Mordtaten hervorbringt. Wir fühlen mit den Angehörigen der Opfer, die geliebte Menschen verloren haben. Die Unbegreiflichkeit des Geschehenen, die jahrelange Ungewissheit über Täter und Motive, waren und sind eine schwere Belastung für die Betroffenen.“

Das ist ein Zitat aus der Einleitung des Entschließungsantrages  aller – ich betone aller – Parteien im Deutschen Bundestag im November 2011.Lassen Sie mich aus diesem Antrag noch ein Zitat bringen, unter III. heißt es:

„Wir müssen gerade jetzt alle demokratischen Gruppen stärken, die sich gegen Rechtsextremismus,  Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus engagieren.Wir brauchen eine gesellschaftliche Atmosphäre, die ermutigt, gegen politischen Extremismus und Gewalt das Wort zu erheben. Rechtsextremistischen Gruppen und ihrem Umfeld muss der gesellschaftliche und finanzielle Boden entzogen werden.“

Aber nicht nur die jüngst zu beklagenden Mordopfer mahnen uns alle zu unverzüglichem Handeln.Während die Bundesregierung von nur 48 Todesopfern durch rechte Gewalt  spricht, recherchierten Journalisten 140 Todesopfer seit 1990, die Amadeu-Antonio-Stiftung gibt sogar über 180 Todesopfer als Recherche-Ergebnis an.

Als Asylantenheime in Solingen und Mölln brannten, forderte Ex-Bundeskanzler Schröder den „Aufstand der Anständigen“. Kanzlerin Merkel lobte in ihrer Rede beim öffentlichen Gedenken an die Mordopfer der NSU diejenigen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich in Bündnissen gegen den Neofaschismus engagieren.

Wir fordern in unserem Antrag unter Punkt 5, V-Leute aus faschistischen Gruppen und Organisationen  abzuschalten.

Warum? Wer und was sind V-Leute?

V-Leute sind keine verdeckten Ermittler, also keine Angehörigen irgendeiner Sicherheitsbehörde. V-Leute sind Angehörige krimineller oder politischer Milieus, an deren Überwachung der Staat ein Interesse hat. Diese V-Leute werden für ihre Zuträgerdienste in der Regel bezahlt. So gibt der V-Mann Tino Brandt an, für seine Tätigkeit als V-Mann 200.000 DM erhalten zu haben und diese in die Tätigkeit seiner neonazistischen Szene investiert zu haben.

Selbst wenn das nur ein Einzelfall gewesen sein sollte, sagt das nichts Gutes über das V-Leute-System.

Nicht nur den LINKEn stellt sich die Frage: Unterwandert der Verfassungsschutz die neofaschistischen Strukturen oder ist es umgekehrt?

Wir haben erlebt, dass das V-Leute-System keine brauchbaren Informationen lieferte, die die Morde der NSU hätten verhindern können und zudem ein NPD-Verbot schon einmal verhindert hat. Noch dazu finanziert es die rechte Szene mit staatlichen Mitteln.

Wir bedauern, dass sich unsere Forderung nach einer Abschaltung von V-Leuten aus faschistischen Gruppen und Organisationen nicht im Änderungsantrag der SPD/Grünen-Fraktionen wieder findet.

Wir sollten uns einig sein: Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!

DIE LINKE.Fraktion bittet den Kreistag um Zustimmung zu diesem Antrag.

 

Zum Änderungsantrag der SPD/Grüne-Fraktionen:

 

In der vorgelegten Fassung kann die LINKE.Fraktion diesen Änderungsantrag aus folgenden Gründen nicht akzeptieren:

Der 4. Punkt betreffend die Forderung, für zivile  Projekte und - wie z.B. Prävention- für  antifaschistische Vereine und Organisationen ausreichende finanzielle Mittel bereitzustellen, fehlt im Änderungsantrag völlig.

Es gibt zahlreiche lokale und regionale antifaschistische Initiativen, z.B. im Werra-Meißner-Kreis ist es „Bunt statt braun“. In diesen zivilgesellschaftlichen Strukturen sind bereits seit Jahren mehr zuverlässige Informationen über rechte Umtriebe gesammelt worden, als die Verfassungsschutzämter je zustande gebracht haben.

Außerdem leisten die Initiativen eine nachweislich gute Präventionsarbeit, bieten in Schulen Aufklärung und Hilfen für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer bei rechten Umtrieben an.

Der 5. Punkt unseres Antrags findet sich teilweise im Änderungsantrag unter Punkt 4. Die Bedeutung unserer Forderung, V-Leute in faschistischen Gruppen und Organisationen abzuschalten, habe ich bereits bei der Begründung unseres Antrags hinreichend dargelegt.

Zum 5. Punkt Ihres Änderungsantrags:

Die Einfügung in unserem Punkt 6, ich zitiere: „…..und alle Formen des religiösen  und politischen Extremismus….“ lehnen wir LINKE aus folgendem Grund ab:

Die Einfügung entspricht

1. nicht dem Antragsthema und

2. gibt es eine allgemein gültige Definition weder für religiösen noch für

    politischen Extremismus.

Vor dem Hintergrund, dass wichtige Passagen aus dem Antrag der LINKE.Fraktion im Änderungsantrag keine Berücksichtigung finden, und die gerade zitierte Einfügung das Thema des Antrags relativiert, kann die Linke.Fraktion dem Änderungsantrag in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen.


Waltraud Eisenträger-Tomcuk

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