P-Konto Skandal nun im Kreistag

Sparkasse zockt ab

Antrag: Gebühren für P-Konten senken

Der Kreistag wolle beschließen:

Die vom Kreistag gewählten Vertreter im Verwaltungsrat der Sparkasse Werra-Meißner und der Landrat als dessen Vorsitzender werden gebeten, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einzusetzen, die Gebühren für die Pfändungsschutz-Konten (P-Konten) von derzeit EUR 15,00 auf höchstens EUR 7,50 (Tarif „Girokonto komplett“) zu senken.

Begründung:

  1. Nach dem Wortlaut der Gesetzesbegründung zur Änderung des Konto-Pfändungsschutzes (Rechtsausschuss des Dt. Bundestages, Bundestagsdrucksache 16/12714 S. 17) darf ein P-Konto nicht teurer sein, als ein normales Gehaltskonto. Dort heißt es: „Auch für die Führung des P-Kontos darf die Preisgestaltung der Banken jedenfalls das für ein allgemeines Gehaltskonto Übliche nicht übersteigen ….  zumal sie (die Banken) von den erheblichen Verbesserungen bei der Abwicklung von Pfändungen profitieren.“
  2. Verschiedene Landgerichte (Leipzig, Bamberg, Halle) haben in einstweiligen Anordnungen den abgemahnten Banken untersagt, Gebühren für P-Konten zu verlangen, die über denen üblicher Girokonten liegen.
  3. Der Sparkassen und Giroverband Hessen-Thüringen hat sich in einem Rundschreiben vom 11.11.2010 gegenüber den Mitglieds -Banken dafür ausgesprochen, von erhöhten Entgelten bei P-Konten Abstand zu nehmen.
  4. Der BGH hat schon vor Jahren entschieden, dass die Kosten der Pfändungen von den Banken selbst getragen werden müssen, da dies in ihren ureigenen Aufgabenbereich fällt. Diese dürfen also nicht auf Kunden abgewälzt werden (BGHZ 141,380).

 

 

 

  1. Das normale Girokonto mit „Komplettpaket“ kostet bei der Sparkasse WM 7,50 EUR im Monat, teurer dürfte ein P-Konto keinesfalls sein. Im Gegenteil. Das P-Konto enthält eine Vielzahl von Leistungseinschränkungen (keine Überziehung, keine EC-Karte, kein bargeldloser Einkauf, keine Online-Überweisungen).
  2. Der Tarif von 15,- EUR gehört bundesweit zu den höchsten Tarifen (die Sparkasse Kassel berechnet 7,- EUR). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat bereits eine Unmenge von Banken wegen überzogener Gebühren für die P-Konten abgemahnt.

Die Sparkasse Werra-Meißner steht in besonderer Verantwortung für das Gemeinwohl und für die Menschen der Region, insbesondere für die von Pfändung bedrohten Menschen. Deren finanzielle Notlage darf nicht ausgenutzt werden. Gewinnerzielung ist eindeutig nicht Hauptzweck der Sparkasse.

Auch wenn die Mitglieder des Verwaltungsrats nicht an Weisungen gebunden sind, so sind sie doch dem öffentlichen Wohl und den Aufgaben der Sparkasse verpflichtet (§ 5d Abs. 8 Hess. Sparkassengesetz). Zu den Aufgaben der Sparkasse gehört eben auch die ausreichende Versorgung der Menschen mit bezahlbaren Girokonten. Die Bundesregierung hat mehrfach, zuletzt am 24.1.2012, die Kreditwirtschaft wegen Mängeln in der Versorgung der Bürger mit „Girokonten für jedermann“ scharf kritisiert.

Der Wettbewerb der Sparkasse Werra-Meißner mit anderen regionalen Banken ist durch diesen Antrag nicht beeinträchtigt. Eine Senkung der Gebühren für das P-Konto bei der Sparkasse Werra-Meißner führt nicht zu einer Abwanderung von Kunden. Auch eine behauptete außerordentliche Kostenbelastung der Sparkasse durch P-Konten würde eine Gebühr von 15 EUR, wie oben dargestellt, nicht rechtfertigen.

Bernhard Gassmann

zurück zur Startseite