LINKE fordert Ehrenamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten

Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

Wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung zu nehmen.

Der Kreistag wolle beschließen:

Die Hauptsatzung für den Werra-Meißner-Kreis wird wie folgt geändert:

§ 2 erhält folgende Fassung:

Der Kreisausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden, dem ehrenamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten und dreizehn weiteren ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten.

Begründung:

Der Werra-Meißner-Kreis ist mit weit über  50 Millionen Euro verschuldet. Die Handlungsfähigkeit des Kreises ist schon jetzt stark eingeschränkt. Eine Besserung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil. In Zukunft werden weitere enorme Belastungen auf den Kreis zukommen.

 

Es ist nötig:

Vor diesem Hintergrund ist es unverantwortlich, die Stelle der oder des Ersten Kreisbeigeordneten weiterhin hauptamtlich zu besetzen.  Der hauptamtliche Kreisbeigeordnete kostet dem Werra-Meißner-Kreis in einer Wahlperiode nach unseren groben Berechnungen ca. 1 Millionen Euro. Das ist so viel, wie die gesamten freiwilligen Ausgaben des Werra-Meißner-Kreises in einem ganzen Jahr ausmachen.

 

Die Fraktion DIE LINKE sieht, gerade vor dem Hintergrund der strukturellen Einnahmeprobleme und der vom Wähler geforderten Bremse bei der Aufnahme neuer Schulden, massive Kürzungen in sensiblen, meist sozialen Bereichen auf den Werra-Meißner-Kreis zukommen. Dies wollen wir verhindern. Deshalb ist es notwendig, die Stelle des Ersten Kreisbeigeordneten in eine ehrenamtliche umzuwandeln.

Es ist machbar:

Die Funktionen des jetzigen Ersten Kreisbeigeordneten stellen sich uns im Wesentlichen wie folgt dar:

a)      Vertretung des Landrats

b)      Dezernent für 4 Fachbereiche

c)       Vorsitzender von 7 Gremien und Aufsichtsräten

d)      Mitglied in vielen anderen Ausschüssen und Gremien

Es ist - auch nach den Worten des Landrats - durchaus möglich, diese Aufgaben auf mehrere ehrenamtliche Kreisbeigeordnete zu übertragen. 

Chancen nutzen: 

Die ausgewogene Verteilung der Dezernenten-Funktionen auf ausgewählte Kreisausschussmitglieder und die Verteilung der Gremiensitze auch auf Kreistagsabgeordnete bietet auch Chancen.

War bisher Alles in einer Hand konzentriert und in eine (vielleicht) 60-Stunden-Arbeits-Woche komprimiert, so kann bei einer Verteilung der Aufgaben auf mehrere Schultern ein flexibleres und effektiveres Arbeiten ermöglicht werden. Das Engagement und die Einsatzfreude der Ehrenamtlichen sollte hierbei nicht unterschätzt werden. Die Ehrenamtlichen bringen sich erfahrungsgemäß in die ihnen gestellten Aufgaben voll ein. Die Vergrößerung des Kreisausschusses um 2 weitere Mitglieder hilft bei der Bewältigung der Aufgaben.

Durch die Verteilung der vielfältigen Aufgaben auf mehrere Schultern bietet sich dem Werra-Meißner-Kreis die weitere Chance, mehr individuelle Sach- und Fachkompetenz in diese Funktionen einzubringen und so das Potenzial mehrerer Personen zu bündeln.

 

Entschädigung der Ehrenamtlichen neu regeln:

Eine Neuordnung der Entschädigung der Kreisbeigeordneten steht ohnehin zwingend an. Für Kreisbeigeordnete wurden in der Vergangenheit monatlich 409,03 Euro Fraktionsgelder gewährt. In der neuen Legislaturperiode fallen diese Fraktionsmittel aufgrund der neueren Rechtsprechung fort. Insoweit ist ohnehin über eine neue Finanzierung nachzudenken. Darüber hinaus ist auch eine Neuregelung der Aufwandsentschädigung für die Kreisbeigeordnete für erforderlich erachtet worden. Auch insoweit ist ohnehin eine weitreichende Neuordnung der Entschädigungen für Kreisbeigeordnete notwendig. Bei der Neuberechnung können die neu gewichteten Funktionen und die Neuverteilung der Aufgaben Berücksichtigung finden.  

 

Finanzielle Auswirkungen des Antrags:

a)      Einsparung der Ausgaben für den Ersten Kreisbeigeordneten.

b)      Anpassung (Erhöhung) der Entschädigungen für Kreisbeigeordnete.

Alternative:

Weitere Neuverschuldung des Kreises

Kürzungen bei innovativen und sozialen Investitionen in die Zukunft und in die Daseinsvorsorge.

Bernhard Gassmann
Fraktionsvorsitzender


später haben wir eine Änderung unseres Antrags nachgeschoben

 

Der Kreistag wolle beschließen:

Die Hauptsatzung für den Werra-Meißner-Kreis wird wie folgt geändert:

§ 2 erhält folgende Fassung:

Der Kreisausschuss besteht aus der Landrätin oder dem Landrat als Vorsitzenden, der oder dem ehrenamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten und dreizehn weiteren ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten.

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