Betreuungsgeld verhindern und frühkindliche Bildung stärken

Der Kreistag möge beschließen:


1.Der Kreistag Werra-Meißner begrüßt das gemeinsame Ziel von Bund, Ländern und Kommunen, ab dem  1. August 2013 jedem unter drei-jährigen Kind einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer  Kindertagesstätte oder –tagespflege zu garantieren.


2.Der Kreistag ist der Auffassung, dass eine gute Betreuungsinfrastruktur notwendig ist, damit Familien eine echte Wahlfreiheit bei ihrer Lebensgestaltung haben. Ein quantitativ ausreichendes gutes Angebot an frühkindlicher Bildung und Betreuung fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und verbessert die Chancengleichheit für alle Kinder.


3.Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass sich der bis 2013 angestrebte Kita- und Tagespflegeausbau in einigen Bundesländern verzögert und fordert auch den Bund auf, sich stärker für den Ausbau einzusetzen.


4.Der Kreistag ersucht die Landesregierung deshalb, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Bund von der Einführung des Betreuungsgeldes Abstand nimmt und stattdessen die dafür veranschlagten Mittel für den Ausbau von Kita- und Tagespflegeplätzen sowie für die dauerhafte Finanzierung dieses Angebots bereitstellt. Dabei soll den Bundesländern, die den angestrebten Betreuungsumfang schon bereitstellen, die Möglichkeit gewährt werden, die Bundesmittel auch für die qualitative Verbesserung der frühkindlichen Bildung einsetzen zu können.


5.Der Kreistag bekennt sich zu einer modernen Familienpolitik,  die partnerschaftliche Erziehungs-Arbeit fördert und vertritt die Auffassung, dass das geplante Betreuungsgeld längst überkommenen Rollenzuschreibungen zwischen Männern und Frauen verfestigen wird.


6.Der Kreistag lehnt die Einführung eines Betreuungsgeldes auch ab, weil damit Anreize geboten werden, die die Rückkehr von Frauen ins  Berufsleben verzögern oder verhindern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Waltraud Eisenträger-Tomcuk


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