Keine Kürzung bei Altenpflegeausbildung

Verordnung bedroht die Altenpflegeausbildung

Verordnung von Minister Grüttner bedroht die Altenpflegeausbildung

und die Qualität der Altenpflege

Der hessische Sozialminister Stefan Grüttner hat am 5. August die im Vorfeld heftig kritisierte Neufassung der Altenpflegeverordnung in Kraft gesetzt.

Damit wird einerseits eine Erhöhung der Ausbildungsplätze angestrebt, gleichzeitig wird jedoch den Altenpflegeschulen das Geld gekürzt.

Das betrifft auch die Altenpflegeschulen in unserem Kreis.

 

1. Der Kreistag stellt fest, dass durch die Kürzungen der Mittel in den Altenpflegeschulen

    Lehrkraftstellen zur Disposition stehen.

2. Der Kreistag fordert die Landesregierung auf, die durch Änderung der Altenpflege-

    verordnung vorgenommenen Kürzungen bei den staatlich anerkannten Altenpflege-

    schulen zurückzunehmen.

3. Der Kreistag erachtet die derzeitige Aufstockung der Ausbildungsplätze als unzu-

     reichend.

4. Der Kreistag fordert die Landesregierung auf, noch in diesem Jahr die Anzahl der

     durch das Land vollfinanzierten Plätze um weitere 500 zu erhöhen.


Begründung:

In der Pflege, speziell in der Altenpflege, mangelt es an gut ausgebildeten und qualifizierten Fachkräften.

Die Zahl der Ausbildungsplätze ist deutlich zu niedrig. Laut Statistischem Bundesamt werden bundesweit im Jahr 2025 ca. 150.000 Pflegekräfte fehlen.

Aber auch qualitativ steigen die Anforderungen an die Pflegekräfte. Die Erhöhung der Anzahl  pflegebedürftiger Menschen mit Demenz und ähnlichen Beeinträchtigungen wird sich in einer verbesserten fachqualifizierten Ausbildung niederschlagen müssen.

Das sieht auch das Sozialministerium so: „Die fachqualifizierte Betreuung und Pflege gerontopsychiatrisch beeinträchtigter alter Menschen wird zu einer der wichtigsten Aufgaben der Altenpflegeheime.“

Aufstocken und nicht kürzen ist das Gebot der Stunde!

Die Ausbildungsqualität wird sich durch die Kürzungen gravierend verschlechtern, ebenso die Qualifikation und Motivation der Pflegekräfte.

Die an der Pro-Kopf-Finanzierung (Finanzierung pro Auszubildender/Auszubildendem) ansetzende Kürzung wird dazu führen, dass Kurse mit einer kleinen Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht mehr kostendeckend durchgeführt werden können. Das Resultat wäre eine Verminderung der Ausbildungsplätze.

Die Leidtragenden der Kürzungen sind in jedem Fall die Pflegebedürftigen.


Adressat:
Die Resolution ist an die Hessische Landesregierung zu richten.

Waltraud Eisenträger-Tomcuk

 

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