"10 Euro, gesetzlich!"

Knapp acht Millionen Menschen müssen für Hunger- oder Niedriglöhne arbeiten, so die letzte Analyse für 2010 des Instituts für Arbeit und Qualifikation in Duisburg. Seit 1998 – dem Jahr in dem SPD und Grüne in die Regierung kamen – ist das ein dramatischer Anstieg um nahezu 2,1 Millionen Beschäftige. 23 Prozent der Beschäftigen sind davon betroffen. In Ostdeutschland müssen knapp 40 Prozent für einen Hunger- oder Niedriglohn arbeiten.

CDU für Lohnuntergrenze?

Wenn die CDU jetzt Krokodilstränen ob des Schicksals der Hunger- und Niedriglöhner vergießt, sich gleichzeitig weigert, den Mindestlohn festzulegen, dann ist dies triefender Zynismus. Wie sollte der DGB mit dem BDA als Verhandlungspartner solche „Lohnuntergrenzen“ durchsetzen? Ohne jeglichen Druck aus den Betrieben? Mit kollektivem Betteln? Zum gesetzlichen Mindestlohn gehört zwingend die Festlegung durch den Gesetzgeber. Wer das verweigert, will keine „Lohnuntergrenze“, die die Lebenslage der Menschen verbessert, geschweige denn den Mindestlohn.

 

Michael Schlecht


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