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Kreistag-Fraktion

Benachteiligung kleiner Parteien verhindert – Pressemitteilung zum Urteil des hessischen Staatsgerichtshofes

A. Heine / Fraktion

Staatsgerichtshof verhindert Benachteiligung kleiner Parteien

Im September 2025 hatte die Kreistagsfraktion einen Antrag gestellt, das im hessischen Kommunalwahlgesetz (KWG §22(3)) geänderte Auszählverfahren rückgängig zu machen, da diese Änderung, von CDU und SPD angestrebt, kleine Parteien bei der Sitzverteilung benachteiligt.

Dies sieht der hessische Staatsgerichtshof genauso! Deshalb:

+++ Pressemitteilung:

Die Kreistagsfraktion DIE LINKE begrüßt die Entscheidung des hessischen Staatsgerichtshofs, der mit seiner heutigen Entscheidung die von CDU und SPD geplante Benachteiligung kleinerer Parteien bei der Kommunalwahl verhindert hat.

Die LINKSfraktion hatte das Thema bereits in der Kreistagssitzung vom 22.09.2025 auf die Tagesordnung gesetzt und einen Resolutionsvorschlag zur Diskussion und Abstimmung gestellt, worin sich der Kreistag gegenüber dem Landtag für eine Beibehaltung des bisherigen Auszählverfahrens einsetzen sollte. Die Mehrheit von CDU und SPD hatte diesen Beschlussvorschlag jedoch abgelehnt.

Nach dem neuen Zählverfahren hätten kleinere Parteien und Wählergemeinschaften an vielen Orten Mandate verloren, was ihnen eine angemessene Beteiligung an der Gremienarbeit deutlich erschwert hätte.

Der Fraktionsvorsitzende der LINKSfraktion Andreas Heine sagt hierzu:
„Gut, dass der Staatsgerichtshof mit seinem heutigen Urteil für eine Stärkung der kommunalen Demokratie gesorgt hat!“

[Andreas Heine (Fraktionsvorsitzender)] +++

Antrag KWG Kreistag Sept. 2025 als PDF lesen

Presseecho
Was die HNA zum Thema schreibt (Artikel vom 30.01.2026):

Kleine Parteien jubeln: Reform des Wahlgesetzes hält Gericht nicht Stand